Natur-Wetter, 21.07.2015
Reformiertes Jagdgesetz verbietet unter anderem Einsatz bleihaltiger Munition und Abschuss von Katzen.
Allein im Jagdjahr 2013/2014 erschossen nordrheinwestfälische Jägerinnen und Jäger rund 7.500 Katzen.
Seit dem 01.07. weht für Jäger in NRW ein anderer Wind. So untersagt das reformierte Jagdgesetz nicht nur den Abschuss von (Haus-)katzen, sondern auch die Verwendung bleihaltiger Munition und Totschlagfallen sowie die Jagd in Fuchs- und Dachsbauten.
Weiterhin wurde die Liste der zur Jagd freigegebenen Tiere deutlich eingekürzt. Zur Zeit befinden sich auf dieser noch 29 Tierarten und -gattungen. Vor allem vom Aussterben bedrohte Arten soll die Reform zu Gute kommen.
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