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Agrartipp, 19.12.2015

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Düngegesetzes.

Am vergangenen Mittwoch (16.12.) wurde er vom Bundeskabinett verabschiedet: Der Gesetzentwurf zur Überarbeitung der Düngegesetzes, der gleichzeitig auch die rechtliche Grundlage zur Novellierung der Düngeverordnung darstellt.

Der Entwurf sieht unter anderem eine Bilanzierung der Nährstoffe bei der Hoftorbilanz vor. Die Hoftorbilanz soll den gesamtbetrieblichen Nährstofffluss dokumentieren, vor allem in der Landwirtschaft freigesetzte Stickstoffmengen sollen so besser erfasst werden.

Bild: Achim Otto

Weiterhin regelt das Düngegesetz nun die Datenübermittlung sowie den -abgleich. Im Fokus stehen hier die Daten, die von Behörden im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) erhoben werden. Stichprobenartige Kontrollen sollen in Zukunft eine dauerhafte Überwachung der Grenzwerte ermöglichen.

Der Bundestag beschäftigt sich voraussichtlich ab Februar kommenden Jahres mit dem Gesetzentwurf, eine Abstimmung im Bundesrat könnte dann im Mai erfolgen. Wird der Entwurf abgesegnet, könnten die neuen Verordnungen spätestens ab Januar 2017 greifen.

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