Glyphosateinsatz im Getreide

Agrartipp, 12.07.2015

Dies müssen Sie nun beachten!

Wer mit dem Gedanken spielt, seine Getreidebestände einer Glyphosat-Spätbehandlung zu unterziehen, muss nun einige Dinge beachten.

Generell erlaubt ist der Späteinsatz glyphosathaltiger Mittel nur auf Teilflächen, die einen Zwiewuchs (lagernde und stehende Bestände) oder einen Unkrautdurchwuchs (lagernde Bestäde) aufweisen und die Ernte somit unmöglich machen würden.

Beachten Sie zudem die je nach Mittel geltenden Wartezeiten (7 / 14 Tage). Bis zur Ernte nicht erlaubt ist der Einsatz glyphosathaltiger Mittel bei Brau- und Saatgetreide sowie Raps zur Saatguterzeugung.

  Redaktion
 Team-Info
 Team-Kontakt




5

Wetter-Meldungen

CO2-Deutschland

578 ppm
18.04.2026 08:14
mehr

Zitat des Tages

    "Das Schwierigste am Leben ist es, Herz und Kopf dazu zu bringen, zusammenzuarbeiten. In meinem Fall verkehren sie noch nicht mal auf freundschaftlicher Basis."

    Woody Allen